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Vergleich

Rechtsformen vergleichen

Haftung, Kapital, Buchführung, Steuern und Wachstum im direkten Vergleich. Sie können bis zu 4 Rechtsformen gegenüberstellen.

Welche Rechtsformen möchten Sie gegenüberstellen?

Wählen Sie bis zu 4 Rechtsformen aus. Ein grüner Balken bedeutet, dass ein Kriterium gut erfüllt wird.

Merkmal Einzelunternehmen GbR GmbH UG
Gruppe Einzelunternehmen Personengesellschaften Kapitalgesellschaften Kapitalgesellschaften
Beteiligte 1 bis 1 2 oder mehr 1 oder mehr 1 oder mehr
Mindestkapital Kein Mindestkapital Kein Mindestkapital 25.000 Euro 1 Euro
Haftung Unbeschränkte persönliche Haftung Unbeschränkte persönliche Haftung Beschränkte Haftung Beschränkte Haftung
Buchführung EÜR oder Bilanz, je nach Größe EÜR oder Bilanz, je nach Größe Bilanzierung Bilanzierung
Besteuerung Einkommensteuer beim Inhaber Einkommensteuer bei den Gesellschaftern Körperschaft- und Gewerbesteuer Körperschaft- und Gewerbesteuer
Notar erforderlich Nein Nein Ja Ja
Offenlegungspflicht Nein Nein Ja Ja
Betriebsleiter nach § 7 HwO Nicht erforderlich Erforderlich Erforderlich Erforderlich
Kriterium Einzelunternehmen GbR GmbH UG
Haftungsschutz Schutz des Privatvermögens vor Ansprüchen aus dem Betrieb
5 · Unbeschränkt - volles Privatvermögen
5 · Unbeschränkt, gesamtschuldnerisch
95 · Auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt
90 · Auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt
Einfache Gründung Formaler Aufwand bis zum Start des Betriebs
100
95
45
55
Geringe Gründungskosten Notar-, Register- und Beratungskosten der Gründung
100
95
50
75
Geringer Kapitalbedarf Erforderliches Mindest-, Stamm- oder Grundkapital
100 · Kein Mindestkapital
100 · Kein Mindestkapital
25 · 25.000 Euro, mind. 12.500 Euro bei Gründung
90 · Ab 1 Euro, mit Ansparpflicht
Geringer Verwaltungsaufwand Laufender Aufwand für Formalien, Beschlüsse und Pflichten
100
90
40
40
Einfache Buchhaltung Aufwand für Buchführung, Jahresabschluss und Offenlegung
95 · EÜR möglich, solange § 241a HGB nicht überschritten
90 · EÜR in der Regel möglich
25 · Bilanz und Offenlegung
25 · Bilanz und Offenlegung
Kapitalaufnahme Möglichkeit, Eigen- oder Beteiligungskapital aufzunehmen
25
40
85
60
Eignung für Wachstum Tragfähigkeit bei steigender Betriebsgröße und Mitarbeiterzahl
45
55
95
80
Nachfolgefähigkeit Übertragbarkeit an Nachfolger innerhalb oder außerhalb der Familie
25
40
95
85
Verkäuflichkeit Möglichkeit, den Betrieb oder Anteile daran zu verkaufen
20
30
95
80
Ansehen und Bonität Wirkung auf Banken, Auftraggeber und Lieferanten
45
40
90
50
Steuerliche Vorteile bei Gewinnthesaurierung Vorteil, wenn Gewinne im Betrieb verbleiben sollen
25 · Einkommensteuer auf den vollen Gewinn
25 · Einkommensteuer je Gesellschafter
90 · Körperschaft- und Gewerbesteuer auf einbehaltene Gewinne
90 · Körperschaft- und Gewerbesteuer auf einbehaltene Gewinne
Entscheidungsfreiheit Freiheit des Inhabers bei Entscheidungen ohne formale Beschlüsse
100
60
60
60
Eignung für mehrere Beteiligte Tragfähigkeit, wenn mehrere Personen beteiligt werden sollen
0 · Nur ein Inhaber möglich
85 · Ab 2 Gesellschaftern
95 · 1 bis beliebig viele Gesellschafter
90 · 1 bis beliebig viele Gesellschafter

Vorteile

  • Gründung ohne Kapitaleinsatz, ohne Notar und ohne Gesellschaftsvertrag
  • Alleinige Entscheidungsgewalt - keine Abstimmung mit Mitgesellschaftern
  • Einnahmen-Überschuss-Rechnung genügt, solange die Grenzen des § 241a HGB nicht überschritten werden
  • Gewinne stehen dem Inhaber unmittelbar und ohne Ausschüttungsbeschluss zur Verfügung

Nachteile

  • Unbeschränkte persönliche Haftung mit dem gesamten Privatvermögen
  • Kapitalbeschaffung nur über den Inhaber oder Fremdkapital möglich
  • Der Betrieb ist an die Person des Inhabers gebunden - Anteilsverkauf ist nicht möglich

Risiken

  • Bei Gewährleistungsfällen, Unfällen oder Zahlungsausfällen von Auftraggebern haftet das Privatvermögen
  • Kein Schutz des Familienvermögens - Rücklagen, Immobilien und Ersparnisse sind im Zugriff der Gläubiger

Vorteile

  • Formlose und kostengünstige Gründung durch mehrere Personen
  • Kein Mindestkapital erforderlich
  • Hohe Gestaltungsfreiheit im Gesellschaftsvertrag
  • Seit 01.01.2024 freiwillige Eintragung als eGbR möglich - schafft Registerpublizität

Nachteile

  • Alle Gesellschafter haften gesamtschuldnerisch mit ihrem Privatvermögen
  • Jeder Gesellschafter haftet auch für Fehler und Schulden der anderen
  • Ohne schriftlichen Vertrag gelten die gesetzlichen Regeln, die selten zur Betriebsrealität passen

Risiken

  • Streit unter Gesellschaftern kann ohne klare vertragliche Regelung den Betrieb lahmlegen
  • Ausscheiden oder Tod eines Gesellschafters kann die Gesellschaft ohne Nachfolgeklausel auflösen

Vorteile

  • Haftung grundsätzlich auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt
  • Hohes Ansehen bei Auftraggebern, Banken und Lieferanten
  • Anteile sind übertragbar - erleichtert Nachfolge und Verkauf des Betriebs
  • Gewinne können im Unternehmen belassen und günstiger besteuert werden

Nachteile

  • Stammkapital von 25.000 Euro, davon mindestens 12.500 Euro bei Gründung einzuzahlen
  • Notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags und aller Anteilsübertragungen
  • Buchführungs-, Bilanzierungs- und Offenlegungspflicht

Risiken

  • Banken verlangen bei Krediten regelmäßig persönliche Bürgschaften - der Haftungsschutz wird dadurch praktisch durchbrochen
  • Geschäftsführer haften persönlich bei verspäteter Insolvenzanmeldung oder nicht abgeführten Sozialabgaben

Vorteile

  • Gründung bereits ab einem Euro Stammkapital möglich
  • Haftungsbeschränkung wie bei der GmbH
  • Geringe Gründungskosten bei Verwendung des Musterprotokolls
  • Umfirmierung in eine GmbH möglich, sobald 25.000 Euro erreicht sind

Nachteile

  • Ein Viertel des Jahresüberschusses muss zwingend zurückgelegt werden
  • Der Zusatz haftungsbeschränkt signalisiert eine dünne Kapitaldecke
  • Buchführungs-, Bilanzierungs- und Offenlegungspflicht wie bei der GmbH

Risiken

  • Eine zu geringe Kapitalausstattung führt schnell in die Überschuldung - das Stammkapital sollte am tatsächlichen Bedarf ausgerichtet werden
  • Lieferanten und Banken verlangen häufig Vorkasse oder Sicherheiten

Die Ergebnisse des Rechtsformfinders dienen ausschließlich der ersten Orientierung. Für eine verbindliche rechtliche oder steuerliche Entscheidung sollte eine individuelle Beratung durch entsprechend qualifizierte Fachpersonen erfolgen.