Niemand hat sie erfunden, um jemanden in die Irre zu führen. Sie werden weitergegeben: beim Lieferanten, in der Innung, abends nach dem Aufmaß, vom Kollegen, der es angeblich genau weiß.
Die Rechtsform war eine Zeile im Formular, damals, zwischen Gewerbeanmeldung und erstem Auftrag. Das ist kein Fehler. Es war nur selten eine Entscheidung.
Damals hafteten Sie mit allem, was Sie haben. Heute haften Sie immer noch mit allem, was Sie haben. Nur für deutlich mehr: größere Aufträge, Maschinen auf Kredit, Gewährleistung über Jahre, Mitarbeiter und Lehrlinge.
Sie steht auf dem Briefkopf, sie steht im Vertrag, sie funktioniert. Deshalb prüft sie auch niemand nach.
Bis sie plötzlich zählt.
Lesen Sie sie in Ruhe. Wenn Sie einen davon selbst schon gesagt haben, sind Sie in guter Gesellschaft.
Fünf Sätze. Fünf Mal die Frage: Stimmt das eigentlich? Klappen Sie auf, was Sie interessiert. Darunter steht jeweils, wie es genauer betrachtet aussieht. Ein sechster Satz kommt oft dazu: „In meinem Alter lohnt sich das nicht mehr.“ Auch der gehört ins Gespräch, gerade wenn eine Übergabe ansteht.
„Eine GmbH lohnt sich erst ab zehn Leuten.“
Nicht die Zahl Ihrer Leute entscheidet, sondern Ihr Risiko.
Entscheidend ist, wofür Sie geradestehen: Auftragsgrößen, Gewährleistung über Jahre, Materialeinsatz, Nachunternehmer, Fahrzeuge auf der Straße. Ein Elektrobetrieb mit zwei Leuten kann an einem einzigen Auftrag mehr riskieren als ein Friseurbetrieb mit fünfzehn. Wie groß ist Ihr größter laufender Auftrag, und was passiert, wenn er schiefgeht?
„25.000 Euro habe ich nicht.“
Das Kapital gehört danach dem Betrieb, nicht dem Notar.
Das Stammkapital der GmbH beträgt 25.000 Euro. Bei einer Bargründung muss zur Anmeldung nicht der volle Betrag eingezahlt sein; der Rest bleibt eine Verpflichtung, die später eingefordert werden kann. Auch Maschinen, Fahrzeuge oder Werkzeug lassen sich als Sacheinlage einbringen, dann wird ihr Wert geprüft. Was steht bei Ihnen ohnehin schon im Anlagevermögen?
„Dann mache ich eben eine UG für einen Euro.“
Ein Euro reicht zum Start, nicht auf Dauer.
Die UG (haftungsbeschränkt) beginnt ab einem Euro Stammkapital. Dieses muss allerdings vollständig eingezahlt werden, Sacheinlagen sind ausgeschlossen. Jedes Jahr wandert ein Viertel des Jahresüberschusses in eine Rücklage, bis 25.000 Euro erreicht sind; so lange steht dieser Teil des Gewinns nicht zur Ausschüttung bereit. Wie viel vom Gewinn brauchen Sie in den nächsten Jahren privat?
„Als GmbH hafte ich gar nicht mehr.“
Die GmbH begrenzt die Haftung. Sie hebt sie nicht auf.
Banken und Leasinggeber verlangen bei kleinen Gesellschaften regelmäßig die persönliche Bürgschaft des Gesellschafter-Geschäftsführers. Als Geschäftsführer haften Sie außerdem persönlich, wenn Sie Pflichten verletzen: nicht abgeführte Sozialversicherungsbeiträge, nicht abgeführte Lohnsteuer, eine zu spät gestellte Insolvenzanmeldung. Wie viele Ihrer laufenden Verträge hängen an Ihrer Unterschrift statt am Betrieb?
„Wir sind eine GbR, da haftet die Firma.“
In der GbR haften Sie persönlich, auch für Ihren Partner.
Jeder Gesellschafter steht für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft ein, auch für Aufträge, von denen er nichts wusste. Beim Einzelunternehmen ist die Lage ebenso eindeutig: Betrieb und Privatvermögen sind rechtlich dasselbe Vermögen, Gläubiger können darauf zugreifen. Wüssten Sie heute jede Verpflichtung zu nennen, die für Ihre Gesellschaft eingegangen wurde?
Haben Sie schon einmal über eine GmbH nachgedacht?
Vielleicht kurz, vor Jahren, als der erste große Auftrag kam. Vielleicht letzte Woche im Auto. Genau darüber lässt sich reden, ohne dass daraus etwas werden muss.
- Ein Anruf genügt
- Meist genügt eine Stunde
- Bei Ihnen im Betrieb oder in der Kammer
Die meisten Betriebe sind ordentlich versichert. Das ist gut und richtig. Trotzdem lohnt der Blick auf die Stellen, an denen die Police endet.
Deckungssumme und Selbstbehalt
Jede Police hat eine Obergrenze. Was darüber hinausgeht, bleibt beim Betrieb. Bei einem Wasserschaden in einem Mehrparteienhaus ist diese Grenze schneller erreicht, als die meisten annehmen.
Die eigene Nacharbeit
Für die Nacherfüllung, also das Beheben der eigenen mangelhaften Leistung, kommt die Betriebshaftpflicht in aller Regel nicht auf. Sie zahlt den Schaden am fremden Eigentum, nicht Ihre Arbeitszeit und Ihr Material.
Risiken ohne Police
Ein großer Kunde zahlt nicht. Ein Auftrag wird storniert, das Material ist bestellt. Eine Maschine ist finanziert, die Auslastung bricht weg. Dafür gibt es keine Haftpflichtversicherung.
Zwei verschiedene Ebenen
Die Versicherung begrenzt Schäden. Die Rechtsform bestimmt, wer einsteht, wenn die Begrenzung nicht reicht.
Das eine ersetzt das andere nicht, und keines von beidem ist überflüssig.
Diese Seite wirbt nicht für die GmbH. Deshalb hier die Stellen, an denen auch sie nicht hilft. Das ist kein Argument gegen die GmbH. Es ist ein Argument dagegen, sie für einen Zauberspruch zu halten.
- Ihre Unterschrift unter einer Bürgschaft Wo Sie persönlich unterschrieben haben, stehen Sie persönlich ein. Bei Krediten, Leasingverträgen und Mietsicherheiten ist das bei kleinen Gesellschaften der Regelfall, nicht die Ausnahme.
- Ihre Pflichten als Geschäftsführer Nicht abgeführte Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitnehmer, nicht abgeführte Lohnsteuer, eine zu spät gestellte Insolvenzanmeldung: Dafür haften Sie mit Ihrem privaten Vermögen, auch in einer GmbH.
- Was vorher entstanden ist Verbindlichkeiten aus Ihrer Zeit als Einzelunternehmer wandern nicht einfach in die Gesellschaft, Sie bleiben dafür in der Haftung. Führt die neue Gesellschaft die bisherige Firma fort, kann sie nach § 25 Handelsgesetzbuch zusätzlich mithaften; für bestimmte betriebliche Steuern gilt § 75 der Abgabenordnung.
- Den Aufwand einer Gesellschaft Notartermin, Eintragung ins Handelsregister, doppelte Buchführung statt Einnahmenüberschussrechnung, ein offenzulegender Jahresabschluss, ein Anstellungsvertrag zwischen Gesellschaft und Geschäftsführer. Steuerlich gelten andere Regeln als beim Einzelunternehmen. Günstiger oder teurer ist das nicht automatisch, es hängt davon ab, was Sie mit dem Gewinn machen.
Viele Inhaber fragen sich, ob aus ihrem Handwerksbetrieb dann eine anonyme Firma wird. Das Gegenteil ist der Fall.
Eine andere Rechtsform macht aus Ihrem Betrieb keinen anderen Betrieb.
Im zulassungspflichtigen Handwerk braucht auch eine Gesellschaft einen Betriebsleiter, der die Eintragungsvoraussetzungen erfüllt, in aller Regel die Meisterprüfung im jeweiligen Handwerk. So steht es in § 7 Absatz 1 der Handwerksordnung. Das können Sie selbst sein oder eine angestellte Person.
Die neue Gesellschaft muss eingetragen werden. Ihren Meisterbrief verlieren Sie dabei nicht. Welche Nachweise in Ihrem Fall genügen, sagt Ihnen die Handwerkskammer.
Das klären wir im selben Gespräch mit. Ein Anruf bei der Betriebsberatung geht schneller als jede Recherche: 030 25903-01.
„Ein Auftrag von vor vier Jahren macht Ärger. Muss ich da noch geradestehen?“
Die Gewährleistung läuft weiter, auch wenn die Rechnung längst bezahlt und der Kunde zufrieden war. Bei Arbeiten an einem Bauwerk sind es nach dem Gesetz fünf Jahre.
„Ich falle drei Monate aus. Wer führt den Betrieb, und wer darf unterschreiben?“
Konten, Verträge, Vollmachten, Angebote: Beim Einzelunternehmen hängt vieles davon an Ihrer Person.
„Was genau habe ich da eigentlich unterschrieben?“
Bürgschaften, Sicherungsübereignungen, Rahmenverträge aus den letzten Jahren. Wann haben Sie zuletzt hineingesehen?
„Wir arbeiten jetzt für Generalunternehmer. Wer trägt das Risiko, wenn dort nicht gezahlt wird?“
Größere Auftraggeber bringen größere Summen, längere Zahlungsziele und andere Verträge mit. Ihr Material und Ihre Löhne sind da längst bezahlt.
„Mein Sohn soll einsteigen. Auf welchem Weg geht das?“
Ob Kind, Geselle oder Partner: Wer Verantwortung übernehmen soll, übernimmt auch Haftung. Die Rechtsform entscheidet mit, was dabei überhaupt möglich ist.
Diese fünf Fragen mitnehmen
Drucken Sie sie aus oder schicken Sie sie sich per E-Mail. Notieren Sie, bei welcher Sie gezögert haben.
Bringen Sie den Zettel zum Termin mit. Dann fängt das Gespräch nicht bei null an.
Damit Sie wissen, worauf Sie sich einlassen: links, was wir tun. Rechts, was wir nicht tun.
Zuhören und sortieren
Wir sehen uns Ihren Betrieb an, wie er heute ist: Gewerk, Auftragsgrößen, Verträge, Mitarbeiter, Pläne für die nächsten Jahre. Wir sagen Ihnen, worauf es in Ihrem Fall ankommt und was eine Umwandlung an Aufwand und Kosten bedeuten würde.
Wir verkaufen Ihnen nichts. Wir haben kein Interesse daran, dass Sie eine GmbH gründen, nur daran, dass Sie wissen, was Ihre Rechtsform für Sie bedeutet.
Sagen, wen Sie danach brauchen
Für die Umsetzung gehören Steuerberatung und Notar dazu. Wir bereiten das so vor, dass Sie dort mit sortierten Fragen ankommen. Das spart Zeit und Geld.
Wir erstellen keine Steuererklärung, wir ersetzen weder Steuerberater noch Notar und wir entscheiden nichts über Ihren Kopf hinweg.
Die Handwerksrolle gleich mitklären
Was für die Eintragung einer Gesellschaft und für die Betriebsleitung zu beachten ist, klären wir im selben Termin.
Sie müssen dafür nichts zusammensuchen. Was da ist, hilft. Was fehlt, holen wir nach.
Das Gespräch bleibt im Raum
Kostenfrei für Mitgliedsbetriebe, vertraulich, unabhängig. Etwa eine Stunde, bei Ihnen im Betrieb, in der Handwerkskammer oder am Telefon.
Es kann auch damit enden, dass alles so bleibt, wie es ist. Das ist ein gutes Ergebnis, kein schlechtes.
Lieber erst allein schauen?
Der Rechtsformfinder der Handwerkskammer stellt Ihnen dieselben Fragen der Reihe nach: Haftung, Kapital, Partner, Nachfolge. Er zeigt, welche Rechtsformen überhaupt in Betracht kommen.
Entscheiden kann er nichts. Zwei Betriebe mit denselben Angaben können unterschiedliche Antworten brauchen. Nehmen Sie mit, was er Ihnen zeigt, und bringen Sie es zum Termin mit.
Reden wir darüber, bevor es darauf ankommt.
Die Betriebsberatung der Handwerkskammer Berlin ist für Mitgliedsbetriebe kostenfrei und vertraulich. Ein Satz zu Gewerk und Betriebsgröße genügt für den Anfang, den Rest klären wir im Gespräch. Telefon der Betriebsberatung: 030 25903-01.
- Kostenfrei für Mitgliedsbetriebe
- Vertraulich: das Gespräch bleibt im Raum
- Unabhängig: Körperschaft des öffentlichen Rechts, kein Verkauf